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Betriebsprüfung (BP)

Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Informationen zur Außenprüfung

Die Zuständigkeit für die Betriebsprüfung im Amtsbezirk des Finanzamts Gunzenhausen liegt verteilt auf das Finanzamt Ansbach, das Finanzamt Nürnberg-Süd und das Zentralfinanzamt Nürnberg. 
Bitte beachten Sie die abweichenden Telefonnummern im Kopf der nachfolgenden Tabellen!

Ansprechpersonen beim Finanzamt Ansbach

Gewerbliche und freiberufliche Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe

AufgabenbereichTelefon 0981 16 + Nebenstelle
Betriebsprüfung (Kanzlei)342
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen beim Finanzamt Nürnberg-Süd

Land- und forstwirtschaftliche Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe

AufgabenbereichTelefon 0911 248 + Nebenstelle
Betriebsprüfung (Kanzlei)2436
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen beim Zentralfinanzamt Nürnberg

Versorgungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute sowie Spar- und Darlehenskassen (Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe)

AufgabenbereichTelefon 0911 5393 + Nebenstelle
Betriebsprüfung (Kanzlei)2522
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar