Betriebsprüfung (BP)
Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.
Die Zuständigkeit für die Betriebsprüfung im Amtsbezirk des Finanzamts Gunzenhausen liegt verteilt auf das Finanzamt Ansbach, das Finanzamt Nürnberg-Süd und das Zentralfinanzamt Nürnberg.
Bitte beachten Sie die abweichenden Telefonnummern im Kopf der nachfolgenden Tabellen!
Ansprechpersonen beim Finanzamt Ansbach
Gewerbliche und freiberufliche Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe
Aufgabenbereich | Telefon 0981 16 + Nebenstelle |
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Betriebsprüfung (Kanzlei) | 342 |
Ansprechpersonen beim Finanzamt Nürnberg-Süd
Land- und forstwirtschaftliche Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe
Aufgabenbereich | Telefon 0911 248 + Nebenstelle |
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Betriebsprüfung (Kanzlei) | 2436 |
Ansprechpersonen beim Zentralfinanzamt Nürnberg
Versorgungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute sowie Spar- und Darlehenskassen (Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe)
Aufgabenbereich | Telefon 0911 5393 + Nebenstelle |
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Betriebsprüfung (Kanzlei) | 2522 |