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Geschichte

Um die Wende der Zeitenrechnung (Mitte des ersten Jahrhunderts) zog sich durch das Gebiet der Grenzwall "Limes" des römischen Reichs. Es entstanden Wachtürme und Kastelle. Den Römern auf der einen Seite standen keltische und germanische Stämme gegenüber. Im Jahre 233 durchbrachen alemannisch-juthungische Stämme den Wall, drängten die Römer bis an die Donau zurück und wurden hier ansässig. Um die Mitte des 5. Jahrhunderts nahmen die Franken von dem Gebiet Besitz. Die Gründung des Klosters Gunzenhausen (Gunzinhusir) erfolgte in der Zeit nach 741/45 (erste urkundliche Benennung am 21. August 823 aus Anlass der Übergabe durch Kaiser Ludwig den Frommen an Ellwangen.

Die Herrschaft über Gunzenhausen wechselte von Truhendingern (1309) über die Burggrafen von Nürnberg (1368) - um diese Zeit erhielt Gunzenhausen Stadtrecht - auf die Markgrafen von Ansbach. Als der letzte Markgraf seiner Herrschaft entsagte, nahm König Friedrich Wilhelm II. von Preußen das Fürstentum in Besitz. Unter der Herrschaft sowohl der fränkischen als auch der preußischen Linie der Hohenzollern entwickelte sich Gunzenhausen zu einem wirtschaftlichen Mittelpunkt im Altmühlgebiet. Am 24. Februar 1806 kam Gunzenhausen zum neu geschaffenen Königreich Bayern. Während des Dreißigjährigen Krieges erlitt Gunzenhausen schwere Lasten und Schäden. In den Jahren 1846 bis 1849 erfolgte der Anschluss an das Eisenbahnnetz der Bayerischen Nord-Süd-Bahn. Nach dem Deutsch-Französischen Krieg und dem Ersten Weltkrieg weitete sich das Stadtgebiet erheblich aus; die Einwohnerzahlen stiegen stetig an. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann erfolgreich die Industrialisierung.

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Seit Mitte des 14. Jahrhunderts (1350) wurde Gunzenhausen planmäßig zum Markt- und Gerichtszentrum mit Oberamt aufgebaut. Damit war das Recht für Straf-, Zoll- und Steuergefällanteile (Steuereinnehmer) verbunden. Das Oberamt Gunzenhausen hatte den Rang einer mittleren Landes- und Hochgerichtsbehörde mit Kastenamt (landesherrliche Steuerbehörde). Weitere Ämter im Bereich um Gunzenhausen waren in Hohentrüdingen, Heidenheim und Spielberg.

Nach der Neuorganisation der Behörden durch den preußischen Staatsminister Hardenberg 1795 brachte das Organisationspatent vom 1. Februar 1797 unter Aufhebung aller früheren Ämter den Gunzenhausener Kreis mit Justiz- und Kammerämtern. Die Finanzverwaltung versah das Kammeramt unmittelbar. Am 01. Oktober 1808 wurden die Kaseralämter in Königliche Bayerische Rentämter umbenannt. Die Instruktion vom 13. Mai 1808 bestimmte vier Arten von Steuern (Grund- oder Rustikal-, Haus-, Dominikal- und Gewerbesteuer).

Im Gebiet des heutigen Amtsbezirks wurden vier Rentämter als reine Fiskalbehörden in Gunzenhausen, Weißenburg, Heidenheim und Spalt gebildet, die der Finanzdirektion des Rezatkreises, ab 1817 Kammer der Finanzen bei der Regierung des Rezatkreises (ab 1. Januar 1838 Regierung von Mittelfranken) in Ansbach unterstellt waren.

Zum 1. April 1920 wurden die Rentämter in Finanzämter umbenannt und der Oberfinanzdirektion Nürnberg unterstellt.

Dem Rentamt Gunzenhausen wurde im Laufe der Zeit zugegliedert:

Am 1. Oktober 1811 der Steuerdistrikt Kalbensteinberg vom Rentamt Spalt
am 1. Oktober 1857 die Gemeinde Nordstetten vom Rentamt Wassertrüdingen
am 1. Juli 1862 die Gemeinden Biederbach, Gerbersdorf, Heglau, Hirschlach, Merkendorf und Selgenstadt vom Rentamt Windsbach
am 1. Januar 1880 die Orte Wolframs-Eschenbach und Mitteleschenbach, Ismannsdorf und Reutern vom Rentamt Windsbach
am 1. Januar 1929 wurde dem Finanzamt Gunzenhausen das gesamte Gebiet des aufgelösten Finanzamts Heidenheim zugegliedert
am 1. April 1931 die Gemeinden Arberg, Gern, Kemmathen vom aufgelösten Finanzamt Herrieden
am 1. Januar 1932 die Gemeinden Gundelsheim und Wachenhofen vom Finanzamt Weißenburg
am 1. Oktober 1932 wurde das Finanzamt Wassertrüdingen aufgelöst und mit 24 Gemeinden dem Finanzamt Gunzenhausen zugegliedert.

Durch die Gebietsreform und Neugliederung der Landkreise in Bayern wurden auch die Finanzamtsbezirke den neu geschaffenen Gebietskörperschaften angepasst. Durch Verordnung vom 11. April 1973 (mit Wirkung vom 1. Juli 1973) wurden die Gebiete der ehemaligen Finanzamtsbezirke Gunzenhausen und Weißenburg dem neu entstandenen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen angeglichen und dem Finanzamt Gunzenhausen eingegliedert. In Weißenburg verblieb noch bis 30. September 1975 eine Außenstelle des Finanzamts Gunzenhausen.

Das frühere Oberamt/Rentamt Gunzenhausen und jetzige Finanzamt Gunzenhausen war bis 15. Dezember 1967 im Oberamtsgebäude der Markgrafen am Marktplatz in Gunzenhausen untergebracht. In den Jahren 1966 - 1967 wurde am Hindenburgplatz ein neues Ämtergebäude (Finanzamt/Vermessungsamt/Gesundheitsamt) errichtet und am 18. Dezember 1967 bezogen.

Am 2. März 1979 erfoltgte der Umzug der Nebenstelle des Vermessungsamtes Weißenburg in das ehemalige Amtsgerichtsgebäude. Seit dem Zeitpunkt war im Hauptgebäude nur noch das Finanzamt und im Nebengebäude das Staatliche Gesundheitsamt untergebracht. Zum 31. Januar 2000 endete der Mietvertrag mit dem Staatlichen Gesundheitsamt. Das Ämtergebäude wird ab diesem Zeitpunkt ausschließlich als Finanzamt genutzt.