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Allgemeines

Personal

Personal in MAK72,48
Auszubildende35
Teilzeitquote (ohne Anwärter)73,0 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Gunzenhausen ist identisch mit dem Gebiet des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Zum Amtsbezirk gehören die Gemeinden:

AbsbergBergenAlesheimBurgsalach
DittenheimEllingenEttenstattGnotzheim
GunzenhausenHaundorfHeidenheimHöttingen
LangenaltheimMarkt BerolzheimMeinheimMuhr am See
NennslingenPappenheimPfofeldPleinfeld
PolsingenRaitenbuchSolnhofenTheilenhofen
TreuchtlingenWeißenburg i. Bay.Westheim 

Die Gesamteinwohnerzahl beträgt 97.276 Einwohner (Stand 31. Dezember 2023).

Aufgaben

Das Finanzamt Gunzenhausen ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung

  • der Einkommensteuer
  • der Lohnsteuer
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zSchließenentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Ansbach.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Gunzenhausen und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.