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Umsatzsteuerprüfung

Die Umsatzsteuerprüfung kann unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung bei Bedarf vor Ort die beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen und –Jahreserklärungen zeitnah überprüfen.
Sie stellt Sachverhalte fest, die für eine sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung maßgeblich sind.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Gunzenhausen ist die Umsatzsteuerprüfungsstelle beim Finanzamt Ansbach.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonvorwahl im Kopf der nachfolgenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Ansbach

AufgabenbereichTelefon 0981 16 + Nebenstelle
Umsatzsteuerprüfung0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar