Skip to main content

Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Buchstaben / BereichGemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich)Telefon 09831 8009 + Nebenstelle
Alesheim, Muhr am See, Bergen, Burgsalach, Dittenheim, Ellingen, Ettenstatt, Gnotzheim, Gunzenhausen, Absberg, Haundorf, Heidenheim, Hüttingen, Langenaltheim, Markt Berolzheim, Meinheim831
Treuchtlingen, Weißenburg, Westheim573
Feststellung nach dem Sachwertverfahren Nennslingen, Pappenheim, Pfofeld, Pleinfeld, Polsingen, Raitenbuch, Solnhofen, Theilenhofen822
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar