Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Ansprechperson | Hinweis | Dienststelle | Telefon + Nebenstelle | |
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Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger | Herr Limbacher | Gunzenhausen | 09831 8009-175 | ||
Vermessungstechnischer Beamter | Herr Steinke | Mobil: 0170 6207093 | Günzburg | VB.guenzburg@lfst.bayern.de | 08221 902-423 |