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Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle

Diese Stelle ist regional zentralisiert und setzt Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erwerbe im Wege von Erbschaften und Schenkungen fest.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Formulare zur Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Gunzenhausen ist das Finanzamt Lohr am Main.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Die nachfolgenden Zuständigkeiten richten sich ausschließlich nach dem Familiennamen des Erblassers/Schenkers.

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Lohr am Main

Buchstaben / BereichDienststelleTelefon 09352 850 + Nebenstelle
A - BEAU Lohr1102*
BEAV - BUTT Lohr1127
BUTU - EISL Lohr1134*
EISM - FREU Lohr1187*
FREV - GURG Lohr1182
GURH - HILK Lohr1152*
HILL - JOCK Lohr1132*
JOCL - KOST Lohr1138
KOSU - LEUY Lohr1177*
LEUZ - MULK Lohr1128
MULL - PICK Lohr1139*
PICL - RUCY Lohr1188
RUCZ - SCHEY Lohr1178*
SCHEZ - SEEG Lohr1227
SEEH - STOH Lohr1280*
STOI - WECK Lohr1234
WECL - Z Lohr1277
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar