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Rechtsbehelfsstelle

Jeder Einspruch wird zunächst von der Stelle, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, nochmals überprüft. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden und wird er auch nicht zurückgenommen, übernimmt die Rechtsbehelfsstelle die weitere Bearbeitung und Entscheidung. Diesem Aufgabengebiet obliegt auch die Betreuung der gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpersonen Rechtsbehelfsstelle

SteuernummernTelefon 09831- 8009 + Nebenstelle
220/150/00000 - 220/197/99999 672*
220/166/00000 - 220/183/99999 671*
220/200/00000 - 220/233/79999 672*
220/233/80000 - 220/293/39999 671*
220/296/00000 - 220/296/99999 672*
220/297/00000 - 220/297/99999 672*
220/300/00000 - 220/786/99999 673*
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar